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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

lucka.dog UG (nachfolgend „lucka.dog" genannt),An der Fillkuhle 13,44227 Dortmund / Deutschland

Geschäftsführer: Christian Egbers

Tel.: +49 231 95488577

Fax: +49 231 95488578

E-Mail: office@lucka.dog

Amtsgericht: Dortmund, HRB: 30013

Ust-Identifikationsnummer gem. §27a UStG: DE813428706

Inhaltlich verantwortlich: Christian Egbers, An der Fillkuhle 13, 44227 Dortmund, Deutschland

 

I. GELTUNG DER BEDINGUNGEN

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der lucka.dog UG, An der Fillkuhle 13, 44227 Dortmund, HRB 30013 (im Folgenden „lucka.dog“ oder „Verkäufer“ gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden (im Folgenden „Käufer“ oder „Kunden“) im Bereich B2B, insbesondere bei Transaktionen über das Online-Händlerportal und bei Anfragen durch Fachhändler und B2B Partner.

Die Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme von Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als vom Käufer angenommen. Den AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.

2. Im Einzelfall getroffene, individuelle, schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

3. Der Käufer kann die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website unter www.lucka.dog/b2b/agb einsehen.

 

II. ANGEBOTE, PREISE

1. Die Angebote des Verkäufers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Neben der Überprüfung der Unternehmereigenschaft des Kunden im Rahmen des Bestellprozesses ist der Verkäufer berechtigt, einen Nachweis der Unternehmereigenschaft des Kunden durch geeignete und aktuelle Belege, z.B. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, zu verlangen.

Die Angebote des Verkäufers, sei es online im Händlerportal unter www.lucka.dog/b2b (im Folgenden „Händlerportal“) oder offline, sind freibleibend und unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar (invitatio ad offerendum). Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vorbehält.

2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges oder einer neuen Preisliste verlieren alle vorherigen Kataloge und Preislisten ihre Gültigkeit. Auch die Katalog- und Preislistenpreise sind freibleibend bis zur Bestätigung durch den Verkäufer.

3. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten Netto unfrei ab Werk. Der Versand erfolgt jeweils auf Kosten des Käufers.

 

III. VERTRAGSSCHLUSS

1. Der Kaufvertrag kommt mit der lucka.dog UG zustande. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar (invitatio ad offerendum). Der Kunde kann Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Durch Anklicken des Bestellbuttons gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Alternativ kann der Käufer dem Verkäufer auch per E-Mail oder postalisch eine Bestellung übermitteln. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt per Email. Die Annahme des Vertragsangebots durch den Verkäufer kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder – falls eine solche nicht erteilt wird – die Rechnung des Verkäufers maßgebend. Die ersten beiden Verkäufe werden grundsätzlich gegen Vorauskasse geliefert.

2. Eine Zusammenfassung der Bestellung des Käufers im Händlerportal wird gespeichert und dem Käufer nach Annahme seiner Bestellung durch den Verkäufer nebst den vorliegenden AGB in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext von dem Verkäufer archiviert und kann von dem Käufer über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. Für den Vertragsschluss im Händlerportal stehen Deutsch oder Englisch als Sprachen zur Verfügung.

3. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sieben Tagen nach seinem Zugang bei dem Verkäufer anzunehmen.

4. Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen. Für die Berechnung sind die vom Verkäufer ermittelten Gewichte, Stückzahlen und Mengen maßgebend, wenn der Käufer nicht unverzüglich widerspricht.

 

IV. KUNDENKONTO IM HÄNDLERPORTAL

1. Damit der Käufer das Händlerportal des Verkäufers nutzen kann, muss nach Absprache mit dem Verkäufer ein Kundenkonto für den Käufer eingerichtet werden. In dem passwortgeschützten Kundenkonto werden die notwendigen Daten des Käufers für eine Bestellung hinterlegt, der Käufer kann nach Login den Status von getätigten Bestellungen einsehen sowie die Bestellhistorie ansehen.

2. Der Käufer verpflichtet sich, seine Login-Daten nicht an Dritte weiterzugeben

 

V. LIEFERUNG

1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Sie gilt auch dann als eingehalten, wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Käufer den Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist nicht abnimmt

3. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder den Verkäufer noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft oder der Verkäufer im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

4. Angemessene Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferungen erfolgen in der Regel in Standardverpackungen. Soweit das nicht der Fall ist, sind handelsübliche Abweichungen von den vereinbarten Liefermengen zulässig.

5. Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, gelten die entsprechenden gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers.

6. Die Rechte des Käufers gem. VIII. und IX. dieser AGB und die gesetzlichen Rechte des Verkäufers, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

7. Die Lieferpflicht des Verkäufers ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung, auch aus vorangegangenen Geschäften, trotz Mahnung im Rückstand ist.

8. Ist die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach und nach abzunehmen, so ist die Abnahme, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gleichmäßig über den Gesamtzeitraum zu verteilen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme vereinbarter Teilmengen zurück, so ist der Verkäufer befugt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist die entsprechende Menge für Rechnung und auf eigene Gefahr des Käufers einzulagern oder sie von der Abschlussmenge zu streichen. Im letztgenannten Fall entfallen auch die für bereits gelieferte Waren eingeräumten Sonderkonditionen.

 

VI. VERSAND, GEFAHRÜBERGANG, VERPACKUNG

1. Sofern nicht anders vereinbart, wählt der Verkäufer Versandweg und Versandart, wobei die Interessen des Käufers angemessen zu berücksichtigen sind. Auf Wunsch des Käufers wird zusätzlich zu den Versandkosten auf seine Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer- u. Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

2. Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung mit der dem Käufer mitgeteilten Bereitstellung auf diesen über. Das gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf diesen über; jedoch ist der Verkäufer verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Ziff. VIII. abzunehmen.

 

VII. ZAHLUNGEN

1. Rechnungen werden vom Verkäufer an den Käufer per E-Mail versandt. Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Der Verkäufer behält sich auch bei anderweitigen Zahlungsbestimmungen des Käufers vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Forderungen, denen gegenüber der Einwand der berechtigten Mängelrüge erhoben worden ist, sind von dieser Regelung ausgenommen. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nur zu, sofern seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt.

2. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Verkäufer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von seinen Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 9%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

 

VIII. RÜGEPFLICHT, MÄNGELRECHTE

1. Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

2. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, kann der Verkäufer zunächst wählen, ob er Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leistet. Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

3. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

4. Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer dem Verkäufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Verkäufer ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt der Verkäufer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

6. In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von dem Verkäufer Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Verkäufer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

7. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von IX. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen

9. Wird der Käufer im Wege des Rückgriffs gem. §§ 478 f. BGB von seinem Käufer in Anspruch genommen, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer diese Inanspruchnahme unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen, schriftlich anzuzeigen. Bevor der Käufer seinerseits die Ware zurücknimmt oder nachbessert oder Minderung akzeptiert oder Schadenersatz leistet, ist er verpflichtet, dem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung oder Neulieferung einzuräumen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Regelung seinem Käufer, sofern dieser kein Verbraucher ist, ebenfalls aufzuerlegen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Wege des Rückgriffs ist in jedem Fall ausgeschlossen.

10. Beanstandete Ware darf erst nach Ablauf der angemessenen Frist gemäß VIII Ziffer 4 ohne ausdrückliche Einwilligung des Verkäufers zurückgesandt werden.

11. Ansprüche wegen jeglicher Mängel verjähren innerhalb von einem Jahr ab der Ablieferung der Sache. Bei Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung (Ziff. IX. dieser AGB) gilt die gesetzliche Verjährungsregelung.

12. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Abmessungen, der Ausrüstung oder des Designs stellen keine Mängel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn eine mustergetreue Lieferung wurde vereinbart.

 

IX. HAFTUNG

1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

3. Die sich aus IX Ziffer 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

X. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten ordnungsgemäß gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus ab.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

5. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß unten X. Ziffer 8 befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

6. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren des Verkäufers entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

7. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in X Ziffer 2 und 3 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

8. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. X Ziffer 4 geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

9. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Verkäufers um mehr als 10%, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freigeben.

10. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekanntzugeben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen die Erwerber erforderlich Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Es ist dem Käufer untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Verkäufers in irgendeiner Weise ausschließen oder beeinträchtigen können. Der Käufer darf insbesondere keine Vereinbarungen eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Verkäufer zunichtemacht oder beeinträchtigt.

 

XI. GOOGLE-ADWORDS UND GEISTIGES EIGENTUM

1. Der Käufer verpflichtet sich, bei allen Anzeigenarten (Display, Shopping, Text) keine Anzeigen auf markenrechtlich geschützte Begriffe (sog. Brand-Keywords) des Verkäufers zu platzieren. Die derzeitigen Markenbegriffe des Verkäufers lauten:

a) lucka.dog,

b) lulu crown

Weitere Markenbegriffe des Verkäufers können jederzeit hinzukommen.

2. Der Käufer verpflichtet sich, in seinem Google Ads Account die Markenbegriffe des Verkäufers nicht als Targeting-Kriterium (Keyword) einzubuchen oder einbuchen zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, die Markenbegriffe des Verkäufers nicht in sog. Negativlisten aufzunehmen / aufnehmen zu lassen. Bei einem Verstoß gegen die vorbezeichnete Verpflichtung steht dem Verkäufer gegen den Käufer ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch zu.

3. Der Verkäufer stellt dem Käufer Bildmaterial von seinen Produkten zu Verwendung im Internet, im Print-Bereich und für Social Media zur Verfügung. Dadurch soll eine Wiedererkennbarkeit der Marke des Verkäufers durch einen einheitlichen Produktauftritt gewährleistet werden. Der Käufer ist nicht berechtigt, das Bildmaterial des Verkäufers zu bearbeiten und / oder fremde Logos in das Bildmaterial einzubinden. Der Käufer verpflichtet sich, das Bildmaterial ausschließlich im Zusammenhang mit der Marke Lulu Crown bzw. mit den Produkten des Verkäufers zu verwenden. Bei einer Verwendung des Bildmaterials verpflichtet sich der Käufer stets die Marke Lulu Crown zu nennen (bspw. nicht „das Hundebett LEANO“, sondern „das Lulu Crown Hundebett LEANO“). Eine Verwendung des Bildmaterials des Verkäufers zur Bebilderung von Produkten, die nicht vom Verkäufer stammen, ist untersagt. Bei einer Verwendung von Bildmaterial des Verkäufers im Rahmen von Social Media durch den Käufer, verpflichtet sich dieser immer den Hashtag #lulucrown zu verwenden.

 

XII. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, TEILNICHTIGKEIT

1. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer findet deutsches Recht (HGB, BGB) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

2. Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle des Verkäufers, für die Zahlung dessen Sitz.

3. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dortmund (Deutschland).

4. Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.